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Stelle Anzahl aktualisiert

Ausbildungsplatz Straßenbauer/in / Tiefbaufacharbeiter/in ab 09.2024

Ausbildungsstart auch noch bis 12.2023 möglich

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 09.2023

Praktikumsplatz für an Bauberufen Interessierte 1 immer
Praktikumsplatz für Bachelor Studenten/innen 1 n V
Straßenbauer/in oder Tiefbaufacharbeiter/in ab sofort 2 09.2023
Baumaschinenführer/in ab sofort 1 09.2023

Bewerbungen bitte bei : Martin Pfeuffer 0931/6677646 bzw 0171/5261997

gerne auch schriftlich oder per Mail an j_pfeuffer@t-online.de


Was bietet der Bau

1. Löhne von denen man leben kann

zB Lohngruppe 4, Spezialbaufacharbeiter = 21,96 €/Std (Stand 09.2023)

2. Weihnachtsgeld:

 im Jahr 2022 in Höhe von 123 Stundenlöhnen entspricht 2.701,08 €

(bezogen auf Lohngruppe 4 Spezialbaufacharbieter Stand 09.2023)

3. Zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 20%

zB Lohngruppe 4, Spezialbaufacharbeiter = 1.054,08 € (Stand 09.2023)

4. Inflationsausgleichsprämie 2023 und 2024 je 500 € (Stand 09.2023)

5. Baurente Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

Zuschuss des Arbeitgebers 30,68 €/Monat. Arbeitnehmerbeitrag mindestens 9,32 €

(Stand 09.2023)

6. Tarifrente Bau, komplett Arbeitgeber finanziert

7. Absicherung der Urlaubsansprüche durch die Sozialkassen des Baugewerbes

8. In den Wintermonaten 15.12. bis 28.02. Mehraufwandswintergeld

1 € je geleisteter Stunde, steuer- und sozialversicherungsfrei

9. Zuschusswintergeld beim "Abfeiern" von Überstunden im Winter 01.12. bis 13.03.

in Höhe von 2,50€ je "abgefeierter" Überstunde steuer- und sozialversicherungsfrei


Was bieten wir darüber hinaus

1. Verstetigtes Monatseinkommen in Höhe von 173 Stundenlöhnen

zB Lohngruppe 4, Spezialbaufacharbeiter = 3.799,08 €/Monat (Stand 09.2023)

2. Ganzjährige Beschäftigung

3. Verpflegungszuschuss in Höhe von 10,00 €/Tag (Stand 09.2023)

bei 20 Arbeitstagen 200 €/Monat Steuer- und sozialversicherungsfrei

4. Zusätzliche Prämienzahlung im Mai

abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses:

Mai 2018 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 100 * Stundenlohn

 

Mai 2019 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 173 * Stundenlohn (entspricht einem Monatsgehalt zB Spezialbaufacharbeiter Lohngruppe 4 = 3568,99 € zusätzlich zum regulären Monatslohn)

 

Mai 2020 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 1500€ in Form einer Corona Beihilfe steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Mai 2021 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 173 * Stundenlohn (entspricht einem Monatsgehalt zB Spezialbaufacharbeiter Lohngruppe 4 = 3643,38 € zusätzlich zum regulären Monatslohn)

 

Mai 2022 in Abhängigkeit bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 130 * Stundenlohn ((entspricht einem Monatsgehalt zB Spezialbaufacharbeiter Lohngruppe 4 = 2854,80 € zusätzlich zum regulären Monatslohn)

 

Mai 2023 Auszahlung der kompletten Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 €, als freiwillige Leistung über der tariflich vereinbarten Prämie in Höhe von 2 * 500€

 

(Stand 09.2023)

 


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