Stelle | Anzahl | aktualisiert |
Ausbildungsplatz Straßenbauer/in / Tiefbaufacharbeiter/in ab 09.2024 Ausbildungsstart auch noch bis 12.2023 möglich |
1 |
09.2023 |
Praktikumsplatz für an Bauberufen Interessierte | 1 | immer |
Praktikumsplatz für Bachelor Studenten/innen | 1 | n V |
Straßenbauer/in oder Tiefbaufacharbeiter/in ab sofort | 2 | 09.2023 |
Baumaschinenführer/in ab sofort | 1 | 09.2023 |
Bewerbungen bitte bei : Martin Pfeuffer 0931/6677646 bzw 0171/5261997
gerne auch schriftlich oder per Mail an j_pfeuffer@t-online.de
1. Löhne von denen man leben kann
zB Lohngruppe 4, Spezialbaufacharbeiter = 21,96 €/Std (Stand 09.2023)
2. Weihnachtsgeld:
im Jahr 2022 in Höhe von 123 Stundenlöhnen entspricht 2.701,08 €
(bezogen auf Lohngruppe 4 Spezialbaufacharbieter Stand 09.2023)
3. Zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 20%
zB Lohngruppe 4, Spezialbaufacharbeiter = 1.054,08 € (Stand 09.2023)
4. Inflationsausgleichsprämie 2023 und 2024 je 500 € (Stand 09.2023)
5. Baurente Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Zuschuss des Arbeitgebers 30,68 €/Monat. Arbeitnehmerbeitrag mindestens 9,32 €
(Stand 09.2023)
6. Tarifrente Bau, komplett Arbeitgeber finanziert
7. Absicherung der Urlaubsansprüche durch die Sozialkassen des Baugewerbes
8. In den Wintermonaten 15.12. bis 28.02. Mehraufwandswintergeld
1 € je geleisteter Stunde, steuer- und sozialversicherungsfrei
9. Zuschusswintergeld beim "Abfeiern" von Überstunden im Winter 01.12. bis 13.03.
in Höhe von 2,50€ je "abgefeierter" Überstunde steuer- und sozialversicherungsfrei
1. Verstetigtes Monatseinkommen in Höhe von 173 Stundenlöhnen
zB Lohngruppe 4, Spezialbaufacharbeiter = 3.799,08 €/Monat (Stand 09.2023)
2. Ganzjährige Beschäftigung
3. Verpflegungszuschuss in Höhe von 10,00 €/Tag (Stand 09.2023)
bei 20 Arbeitstagen 200 €/Monat Steuer- und sozialversicherungsfrei
4. Zusätzliche Prämienzahlung im Mai
abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses:
Mai 2018 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 100 * Stundenlohn
Mai 2019 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 173 * Stundenlohn (entspricht einem Monatsgehalt zB Spezialbaufacharbeiter Lohngruppe 4 = 3568,99 € zusätzlich zum regulären Monatslohn)
Mai 2020 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 1500€ in Form einer Corona Beihilfe steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mai 2021 bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 173 * Stundenlohn (entspricht einem Monatsgehalt zB Spezialbaufacharbeiter Lohngruppe 4 = 3643,38 € zusätzlich zum regulären Monatslohn)
Mai 2022 in Abhängigkeit bei mindestens 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 130 * Stundenlohn ((entspricht einem Monatsgehalt zB Spezialbaufacharbeiter Lohngruppe 4 = 2854,80 € zusätzlich zum regulären Monatslohn)
Mai 2023 Auszahlung der kompletten Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 €, als freiwillige Leistung über der tariflich vereinbarten Prämie in Höhe von 2 * 500€
(Stand 09.2023)